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Das Conrad-30 J-1 Visa Waiver Programm

Das Conrad-30 J-1 Visa Waiver Programm bietet internationalen Medizinabsolventen mit J-1-Status die Möglichkeit, ihren Status in H-1B zu ändern, für einen bestimmten Zeitraum in den Vereinigten Staaten zu arbeiten und anschließend eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Alle Ärzte mit J-1-Visum müssen nach Abschluss ihrer Ausbildung für zwei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren. Diese Residenzpflicht kann in bestimmten Fällen aufgehoben werden. Eine Möglichkeit hierfür bietet das Conrad-30 J-1 Visa Waiver Programm. Dieses Programm ermöglicht es den Gesundheitsbehörden der einzelnen Bundesstaaten, jährlich eine bestimmte Anzahl internationaler Medizinabsolventen zu fördern und ihnen nach Abschluss ihres J-1-Austauschprogramms eine Befreiung von der zweijährigen Residenzpflicht im Heimatland zu gewähren.

Das Krankenhaus oder Gesundheitszentrum, das den Arzt einstellen möchte, stellt beim Gesundheitsministerium des Bundesstaates einen Antrag auf Befreiung von der zweijährigen Wohnsitzpflicht im Heimatland. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arzt zu dreijähriger Tätigkeit in einem Gebiet mit Ärztemangel (Health Professional Shortage Area, HPSA) oder einer medizinisch unterversorgten Region (Medical Underserved Area, MUA). Nach Genehmigung des Antrags ist der Arzt verpflichtet, mindestens drei Jahre lang in Vollzeit in diesem Gebiet zu arbeiten.

J-1-Visa-Ausnahmeregelungsprogramm

Der Antragsprozess von Beginn bis zur Genehmigung kann mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern. Daher ist es wichtig, den Prozess rechtzeitig vor dem Arbeitsbeginn einzuleiten.

Die Antragsfrist beginnt üblicherweise im September. Für die Teilnahme am Conrad-30-Programm gelten sowohl allgemeine als auch länderspezifische Voraussetzungen. Zu den Standardvoraussetzungen gehören ein Angebot für eine Vollzeitstelle in einem HPSA- oder MUA-Gebiet mit schriftlichem Arbeitsvertrag, die Nichtteilnahme an einem anderen Conrad-30-J-1-Visa-Waiver-Programm in einem anderen Bundesstaat sowie eine unterzeichnete Erklärung des Arztes, dass er die Programmrichtlinien verstanden hat und diese einhalten wird.

Nachdem die zweijährige Residenzpflicht aufgehoben wurde, stellt die entsendende Gesundheitseinrichtung einen Antrag bei der USCIS auf Änderung des J-1-Status des Arztes in einen H-1B-Status für nicht-immigrantische Arbeitskräfte. Nach dreijähriger Beschäftigung bei der entsendenden Gesundheitseinrichtung kann der Arzt ein Einwanderungsvisum beantragen.

Das Conrad-30 J-1 Visa Waiver Programm ermöglicht es ländlichen Einrichtungen in HPSAs oder MUAs, Ärzte für bisher schwer zu besetzende Stellen zu rekrutieren. Somit profitieren sowohl die Gemeinden mit Ärztebedarf als auch internationale Medizinabsolventen, die in den Vereinigten Staaten bleiben möchten, von diesem Programm.

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