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Überprüfung des Gesetzes über den Verkauf von loser Ware in New Jersey

Das Gesetz über den Verkauf von Betriebsvermögen in New Jersey schützt Käufer davor, beim Erwerb von Betriebsvermögen Steuerschulden von Verkäufern zu übernehmen. Es wurde erlassen, um alle ausstehenden Steuern auf Betriebsvermögen abzudecken, einschließlich der endgültigen Zahlung der Umsatzsteuer und etwaiger vom Verkäufer geschuldeter rückständiger oder unzureichender Steuern. Betriebsvermögen umfasst materielle und immaterielle Vermögenswerte wie Immobilien (Gebäude, Grundstücke usw.) sowie Firmenwert, Materialien, Vorräte, Lizenzen, Ausrüstung, Waren, Produktbestände, Patente und Urheberrechte. Der Einzelhandelsverkauf von Waren an Kunden gilt nicht als Verkauf von Betriebsvermögen.

Dieses Gesetz gilt für den Verkauf von Mietobjekten, gewerblich genutzten Immobilien, durch Zwangsversteigerung erworbenen Renditeimmobilien sowie für den Verkauf von Immobilien im Besitz eines Unternehmens. Der Verkauf eines Einfamilienhauses (ein bis zwei Wohneinheiten) im Besitz einer Privatperson, eines Nachlasses oder einer Stiftung oder der Verkauf durch einen Bauträger fällt nicht unter diese Regelung. Das Gesetz wurde jedoch geändert und beschränkt sich nun im Wesentlichen auf Wohnimmobilien im Besitz von GmbHs oder Kapitalgesellschaften. Erfolgt der Verkauf im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit, ist das Unternehmen von der Regelung ausgenommen. Auch saisonale Vermietungen sind nicht erfasst, sofern die Immobilie nicht länger als 125 Tage am Stück vermietet wird und der Eigentümer einen anderen Hauptwohnsitz hat.

Der Käufer oder sein Anwalt muss den Verkauf von Immobilien in großem Umfang mindestens 10 Werktage vor dem Verkauf anmelden (Wochenenden und Feiertage ausgenommen). Die Anmeldung durch einen Dritten oder den Verkäufer schützt den Käufer nicht vor möglichen Steuerpflichten bezüglich der Immobilie. Zur Meldung an den Staat muss das Formular C9600 ausgefüllt werden. Zusätzlich sind die gültige Steueridentifikationsnummer (NJ Tax ID) von Käufer und Verkäufer, ein festgelegter Abschlusstermin (mindestens 10 Tage nach Einreichung), die Postanschriften beider Parteien und ihrer Anwälte, die Unterschrift des Käufers oder seines Anwalts sowie eine Kopie des Kaufvertrags beizufügen, aus dem der Verkaufspreis und alle Verkaufsbedingungen klar hervorgehen. Falls der Käufer oder sein Anwalt die Steueridentifikationsnummer des Verkäufers nicht erhalten kann, kann das Formular C9600 auch ohne diese eingereicht werden. Formular C9600 und Vertrag müssen per Einschreiben mit Rückschein oder über einen Paketdienst wie FedEx oder UPS versandt werden.

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