Was ist eine Marke?
Eine Marke ist schlichtweg ein Handelsname. Sie schützt Ihre Produkte oder Dienstleistungen vor unlauterer Nachahmung und unlauteren Gewinnen durch Dritte. Dabei kann es sich um Namen, Logos, Designs oder auch um Kombinationen handeln. Sogar einzigartige Klänge, Gerüche und Formen lassen sich markenrechtlich schützen.
Warum sollte ein Markenantrag gestellt werden?
Normalerweise besteht keine gesetzliche Pflicht zur Markenanmeldung, sie ist jedoch empfehlenswert. Denn dem Grundsatz der Markenrechte liegt zugrunde, dass derjenige, der die Marke zuerst aktiv im Geschäftsverkehr nutzt, die Rechte daran besitzt. Im Bedarfsfall kann der Markeninhaber dies vor Gericht problemlos beweisen. In der Praxis ist die Lösung eines markenrechtlichen Problems vor Gericht jedoch zeit- und kostenintensiv. Durch die Registrierung Ihrer Marke vermeiden Sie solche Konflikte und sichern sich eine vorteilhafte Position. Mit der Markenregistrierung signalisieren Sie dem relevanten Markt, dass Sie Inhaber der Marke sind. Eine Markenregistrierung ist wie eine Urkunde: Sie kann gekauft, verkauft, übertragen und lizenziert werden. Ein weiterer Vorteil der Markenregistrierung besteht darin, dass Ihre Wettbewerber, die Ihre Marke angreifen wollen, ein Löschungsverfahren einleiten müssen. Dies ist ein kostspieliges und aufwendiges Verfahren, das sie sich gut überlegen sollten. Eine Markenregistrierung gibt Ihnen das Recht, Personen und Organisationen, die Ihre Markenrechte verletzen, abzuschrecken, Klage zu erheben, Unterlassungsansprüche geltend zu machen und Schadensersatz zu fordern. Auf diese Weise können Sie Ihr Geschäft weiter voranbringen und Ihre Geschäftsrechte und Ersparnisse sicher schützen.
Wie beantragt man eine Marke?
Vor der Anmeldung sind einige Punkte zu klären. Zunächst: Was ist eine Marke? Handelt es sich um ein Logo, einen Namen oder beides? Diese Frage muss beantwortet werden. Beispielsweise ist der Name STARBUCKS eine Marke, und die Meerjungfrau „The Siren“ im STARBUCKS-Logo ist ebenfalls eine eigenständige Marke. Unterschiedliche Elemente desselben Logos stellen ebenfalls separate Marken dar.

Aus diesem Grund besitzen große Unternehmen Dutzende von Marken. Sobald die Marke für Sie festgelegt wurde, wird der Markenantrag entsprechend gestellt. Soll nur der Name eingetragen werden, ist kein Logo erforderlich. Soll jedoch ein Logo angemeldet werden, muss dem Antrag eine Schwarz-Weiß-Zeichnung Ihres Logos beigefügt werden.
Was sollte Ihre Bewerbung enthalten?
Der unten aufgeführte „Inhaber“ bezieht sich auf den Markeninhaber.
- Name des Eigentümers („Antragsteller“) und Art der Rechtsform
- Eigentümeradresse
- E-Mail-Adresse des Inhabers
- Name, Post- und E-Mail-Adresse des Anwalts, falls der Antragsteller einen Anwalt hat
- Abbildung der Marke („die Zeichnung“)
- Waren und/oder Dienstleistungen
- Die Anmeldegebühr für eine Waren-/Dienstleistungsklasse
- Datum der ersten Verwendung
- Datum der ersten Verwendung im Handel
Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Anmeldung ist die Bestimmung der richtigen Produkt- und Dienstleistungsklasse. Wie bereits erwähnt, können mehrere Klassen ausgewählt werden, und die Marke muss aktiv genutzt werden. Daher ist es notwendig, die Marke in den Klassen, die Sie schützen möchten, aktiv einzusetzen.
Zeitplan für die Markenanmeldung
Der Registrierungsprozess kann durchschnittlich 6 Monate dauern. Am Tag Ihrer Antragstellung wird Ihnen Priorität eingeräumt. Anträge mit ähnlichem Namen oder Logo werden zurückgestellt und nicht bearbeitet, da Ihr Antrag Priorität genießt und somit schnellstmöglich abgeschlossen wird. Aus diesem Grund kann sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern, dies hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Registrierungsentscheidung. Sollten in den ersten 4 Monaten durchschnittlich Widersprüche zu Ihrer Marke auftreten, wird diese geprüft. Stellt der zuständige Beamte des USPTO einen potenziellen Widerspruch fest, versendet das Amt ein Schreiben mit dem Titel „Office Action“ und wartet auf Ihre Antwort, dass kein Widerspruch vorliegt.
Das USPTO lehnt die Registrierung einer vorgeschlagenen Marke auch aus vielen anderen Gründen ab, unter anderem wenn die Marke:
- Ein Familienname
- Geografisch beschreibend für den Ursprung der Waren/Dienstleistungen
- Ein fremdsprachiger Begriff, der sich in einen beschreibenden oder generischen Begriff übersetzen lässt.
- Name oder Bildnis einer Person
- Der Titel eines einzelnen Buches und/oder Films
- Ein Gegenstand, der rein dekorativen Zwecken dient.
Werden keine Einwände oder zusätzliche Anforderungen festgestellt oder sind alle festgestellten Probleme behoben, genehmigt der Prüfer die Marke zur Veröffentlichung im Amtsblatt (Official Gazette, OG), einer wöchentlich erscheinenden Online-Publikation. Nach der Veröffentlichung im OG besteht eine 30-tägige Frist, innerhalb derer die Öffentlichkeit gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einlegen kann. Ein Widerspruchsverfahren ähnelt einem Gerichtsverfahren, findet jedoch vor dem Trademark Trial and Appeal Board (TTAB), einem Verwaltungsgericht des USPTO, statt. Wird kein Widerspruch eingelegt oder eine Fristverlängerung für den Widerspruch beantragt oder wird ein Widerspruch erfolgreich abgewehrt, sind keine weiteren Schritte erforderlich, damit die Anmeldung in die nächste Phase des Verfahrens eintritt. Sofern keine Widerspruchsunterlagen eingehen, stellt das USPTO in der Regel etwa elf Wochen nach Veröffentlichung eine Eintragungsurkunde aus, wenn die Anmeldung auf der tatsächlichen Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr beruht.
